Welche Kosten fallen während des Studiums an? Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn ich auswärts wohne?
Wie viel verdiene ich? Erhalte ich Stipendien? Erhalte ich Alimente?
Wie viel übernehmen meine Eltern?
Geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in den entsprechenden Datenfeldern ein.
Falls Sie bei gewissen Ausgabeposten unsicher sind, helfen unsere Richtlinien für Studierende
oder Beratungsstellen weiter.
Hier können Sie Ihre Steuern online berechnen:
Steuerrechner (Eidg. Steuerverwaltung)
1 entfällt, wenn durch Arbeitserwerb AHV-Beiträge entrichtet werden
2 Wohn-Nebenkosten = Elektrizität/Gebühren für Telefon/Radio/TV, Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung
3 Haushalt-Nebenkosten = Wasch- und Putzmittel/allgemeine Toilettenartikel/Entsorgungsgebühren
ZGB (Art. 276. Abs. 1)
Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.
ZGB (Art. 276. Abs. 3)
Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten.
ZGB (Art. 277)
Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.