Welche Kosten fallen während des Studiums an? Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn ich auswärts wohne?

Wie viel verdiene ich? Erhalte ich Stipendien?  Erhalte ich Alimente?

Wie viel übernehmen meine Eltern?

 

Geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in den entsprechenden Datenfeldern ein.

Falls Sie bei gewissen Ausgabeposten unsicher sind, helfen unsere Richtlinien für Studierende

oder Beratungsstellen weiter. 

 

Hier können Sie Ihre Steuern online berechnen:

Steuerrechner (Eidg. Steuerverwaltung)

Steuerrechner (Ktipp)

 

 

  
Eigenes Einkommen
Stipendien
Alimente
Andere Einnahmen
Total Einnahmen
  
Studienkosten  
Studiengebühren
Lehrmittel
Fixkosten  
Krankenkasse
AHV/IV (Minimalbetrag Fr. 460.--/Jahr) (1)
Fahrkosten
Persönliche Auslagen  
Kleider/Schuhe
Coiffeur/Körperpflege
Taschengeld
Handy
Auswärtige Verpflegung/Mensa (Fr. 8.- bis Fr. 10.- pro Mahlzeit)
Rückstellungen  
Gesundheitskosten (Franchise/Selbstbehalt/Zahnarzt/Optiker)
Steuern/Ferien/Sparen
Total Ausgaben
Zusätzliche Ausgaben für auswärtiges Wohnen  
Miete/Wohnanteil
Wohn-Nebenkosten (2)
Nahrungsmittel/Getränke (Mensa siehe oben)
Haushalt-Nebenkosten (3)
Total Ausgaben
  
Total Ausgaben
Total Einnahmen
Differenz: Überschuss = Anteil Haushaltsbeitrag
 
 

1 entfällt, wenn durch Arbeitserwerb AHV-Beiträge entrichtet werden
2 Wohn-Nebenkosten = Elektrizität/Gebühren für Telefon/Radio/TV, Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung
3 Haushalt-Nebenkosten = Wasch- und Putzmittel/allgemeine Toilettenartikel/Entsorgungsgebühren

ZGB (Art. 276. Abs. 1)

Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.

ZGB (Art. 276. Abs. 3)
Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten.

ZGB (Art. 277)
Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen,  bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

 

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