Budgetbeispiele und Richtlinien

Budgetbeispiele und Richtlinien bieten eine Übersicht über grundlegende Ausgabenpositionen. Sie ersetzen jedoch nie ein individuelles Budget.

Alle Angaben in den Budgetbeispielen und Richtlinien basieren auf schweizerischen Durchschnittszahlen. Diese stammen einerseits aus Bundesstatistiken und Vergleichsportalen, andererseits basieren sie auf Erfahrungswerten des Dachverbandes Budgetberatung Schweiz. Da die regionalen und kantonalen Unterschiede bei den Mieten, Steuern und Krankenkassen teilweise enorm sind, haben wir diese in unseren Angaben nicht berücksichtigt.

Darum geht’s

  • Budgetbeispiele und Richtlinien für alle Lebenssituationen
  • Hilfreiche Vorschläge zur Einteilung Ihres Geldes 
  • Informationen und Tipps für die Umsetzung Ihres Budgets

Einzelperson ist nicht gleich Einzelperson, daher sind unsere Budgetbeispiele Richtwerte und dienen zur Orientierung. Bitte beachten Sie auch, dass die regionalen und kantonalen Unterschiede (v.a. bei den Mieten, Steuern und Krankenkassen) teilweise enorm sind und wir diese in unseren Angaben nicht berücksichtigt haben.

Richtwerte für Einzelperson

 

Nutzen Sie gleich unsere Vorlagen um ein persönliches Budget zu erstellen.

Leben Sie als Paar in einer Ehe, im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft? Egal welche Lebensform Sie gewählt haben, ein Budget bringt Klarheit über alle Einnahmen und Ausgaben. In unseren Budgetbeispielen sprechen wir von Richtwerten die Sie gemeinsam Einnehmen und Ausgeben. Die Budgetbeispiele können auch als Grundlage für ein sogenanntes Konkubinatsbudget dienen, indem Einnahmen und Ausgaben getrennt aufgelistet werden und nur gemeinsame Kosten geteilt werden. Beachten Sie dafür auch unser Merkblatt für das Konkubinatsbudget.

Zudem beachten Sie bitte, dass die regionalen und kantonalen Unterschiede (v.a. bei den Mieten, Steuern und Krankenkassen) teilweise enorm sind und wir diese in unseren Angaben nicht berücksichtigt haben.

Richtwerte für Paare

 

Nutzen Sie gleich unsere Vorlagen um ein persönliches Budget zu erstellen

Hier finden Sie Budgetbeispiele für Familien mit einem Kind. Bitte beachten Sie, dass die regionalen und kantonalen Unterschiede (v.a. bei den Mieten, Steuern und Krankenkassen) teilweise enorm sind und wir diese in unseren Angaben nicht berücksichtigt haben. 

Richtwerte für Familien mit einem Kind

Richtwerte für Familien mit zwei Kindern

Richtwerte für Familien mit drei Kindern

 

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Familien mit mehr als drei Kindern

Selbstverständlich gibt es auch Familien mit mehr als drei Kindern. Wir können nur begrenzt Budgetbeispiele erarbeiten und haben bei drei Kindern den Schnitt gemacht. Sie können eine Hochrechnung machen indem Sie die Budgetbeispiele für zwei Kinder und drei Kinder vergleichen und dieselbe Erhöhung für jedes weitere Kind vornehmen. Alle Budgetbeispiele sind Richtwerte und ersetzen ein individuelles persönliches Budget in allen Fällen nicht.

Hier finden Sie Budgetbeispiele für Ein-Eltern-Familiene mit einem Kind. Bitte beachten Sie, dass die regionalen und kantonalen Unterschiede (v.a. bei den Mieten, Steuern und Krankenkassen) teilweise enorm sind und wir diese in unseren Angaben nicht berücksichtigt haben. 

Richtwerte für Ein-Eltern-Familien mit einem Kind

Richtwerte für Ein-Eltern-Familien mit zwei Kindern

Richtwerte für Ein-Eltern-Familien mit drei Kindern

 

Nutzen Sie gleich unsere Vorlagen um ein persönliches Budget zu erstellen.

 

Ein-Eltern-Familien mit mehr als drei Kindern

Selbstverständlich gibt es auch Ein-Eltern-Familien mit mehr als drei Kindern. Wir können nur begrenzt Budgetbeispiele erarbeiten und haben bei drei Kindern den Schnitt gemacht. Sie können eine Hochrechnung machen indem Sie die Budgetbeispiele für zwei Kinder und drei Kinder vergleichen und dieselbe Erhöhung für jedes weitere Kind vornehmen. Alle Budgetbeispiele sind Richtwerte und ersetzen ein individuelles persönliches Budget in allen Fällen nicht. 

Ein wöchentlich oder monatlich ausbezahlter Taschengeldbetrag kann den Kindern ein Lernfeld bieten, um den Umgang mit eigenem Geld zu erlernen. Wofür die Kinder das ihnen zugeteilte Geld ausgeben, können sie selbst entscheiden. Taschengeld ist keine Verpflichtung der Eltern, sondern eine freiwillige Leistung. Die Höhe des Betrages richtet sich jeweils nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie. 

Die Angaben von Budgetberatung Schweiz können eine Unterstützung sein, um einen passenden Betrag zu bestimmen.

Richtlinien für Taschengeld

Ziel der Richtlinien für Lernende ist es, eine Übersicht über grundlegende Ausgabenpositionen zu verschaffen, sie ersetzen jedoch nie ein individuelles Budget. Zudem ist es zentral, die individuelle finanzielle Lage der Familie ins Budget einfliessen zu lassen. Insbesondere wenn es darum geht, welche Beträge der/die Lernende vom Lohn bezahlen muss und welche Beträge die Eltern übernehmen. Beachten Sie dafür auch unsere Richtlinien für Kost und Logis.

Richtwerte für Lernende - Minderjährige

Richtwerte für Lernende - Volljährige

 

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Ziel der Richtlinien für Studierende ist es, eine Übersicht über grundlegende Ausgabenpositionen zu verschaffen, sie ersetzen jedoch nie ein individuelles Budget. Zudem ist es zentral, die individuelle finanzielle Lage der Familie sowie die Wohnsituation (wohnen bei den Eltern oder in einer WG) ins Budget einfliessen zu lassen. Beachten Sie dafür auch unsere Richtlinien für Kost und Logis.

Richtwerte für Studierende - wohnen in Elternhaus oder Wohngemeinschaft

 

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Das Richtlinienblatt ist als Diskussionsgrundlage zu empfehlen für Familien mit erwerbstätigen jungen Erwachsenen oder Volljährigen mit Unterhaltszahlungen, die weiterhin Zuhause wohnen. Grundsätzlich soll ein erwachsener Mensch für seine Lebenshaltungskosten selber aufkommen – dazu gehören die Ausgaben für Kost und Logis in der effektiven Höhe.

Natürlich kann das Richtlinienblatt auch als Basis für die Verköstigung und Beherbergung von jedem Erwachsenen genutzt werden. Sei es bei einem regelmässigen Mittagstischgast bis zur Betreuung von Senioren.

Das Richtlinienblatt enthält drei Blöcke: Berechnung ohne Arbeitsentschädigung, mit Arbeitsentschädigung zu CHF 25.– und mit CHF 30.– pro Stunde sowie mit Spannbreiten für Wohnanteil und Nebenkosten.

Richtlinien Kost und Logis